Claudia Uhr Rechtsanwalt Nürnberg
09.10.2023

BGH: Widerrufsrecht auch bei Bestellung von Heizöl über Internet

Der BGH hat geurteilt:

Der Erwerb von Heizöl durch den Verbraucher weist keinen spekulativen Kern auf. Das Geschäft dient dem Verbraucher nicht dazu, durch Weiterveräußerung einen finanziellen Gewinn zu erzielen, sondern richtet sich typischerweise auf Eigenversorgung durch Endverbrauch der Ware. Zwar ermöglicht das Widerrufsrecht dem Verbraucher, sich von dem Fernabsatzvertrag – vorbehaltlich des § 312 d IV Nr. 1 BGB aF – zu lösen, wenn der Heizölpreis innerhalb der Widerrufsfrist fällt. Diese Risikoverteilung ist jedoch im Gesetz angelegt und deshalb hinzunehmen.
§ 312 d IV Nr. 1 entspricht jetzt dem (neuen) § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB.

Fazit: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht auch bei Heizölkauf im Internet.

 

BGH, Urteil vom 17.6.2015 – VIII ZR 249/14