Informationen
Die Gebühren für unsere Tätigkeiten als Rechtsanwälte berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Aufwand und Rechtsfall bieten wir unsere Leistungen nur mit Abschluss einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung an, in denen die Kosten (in der Regel nach einem Stundensatz) festgeschrieben werden. Sprechen Sie uns dazu an.
Die außergerichtliche Erstberatung kostet, wenn keine zusätzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, für Privatpersonen je nach Aufwand zwischen 80,00 € und max. 190,00 € (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Um eine Erstberatung handelt es sich jedoch nur dann, wenn diese in dem jeweiligen Fall angeboten wird und keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden ist.
Die Höhe der Gebühren bei Abrechnung nach dem RVG richten sich nach dem Gegenstandswert des Beratungs- bzw. Streitgegenstandes.
Ausführliche Informationen über die Rechtsanwaltsgebühren finden Sie unter http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/
Welche Prozesskosten auf Sie zukommen können, ermitteln Sie hier:
