Claudia Uhr Rechtsanwalt Nürnberg

Informationen

Die Gebühren für unsere Tätigkeiten als Rechtsanwälte berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können in einer ausdrücklichen Honorarvereinbarung festgelegt werden.

Die außergerichtliche Erstberatung kostet, wenn keine zusätzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, für Privatpersonen je nach Aufwand zwischen 80,00 € und 190,00 € (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer).

Die Höhe der Gebühren nach dem RVG richten sich nach dem Gegenstandswert des Beratungs- bzw. Streitgegenstandes. 

Ausführliche Informationen über die Rechtsanwaltsgebühren finden Sie unter http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/

Welche Prozesskosten auf Sie zukommen können, ermitteln Sie hier: