13.03.2020
Kurzarbeitergeld: Bundestag beschließt Ausweitung.
Der Bundestag hat am 13.03.2020 im Schnellverfahren einstimmig die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Damit sollen Arbeitnehmer und Unternehmen besser vor den wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus geschützt werden. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll erleichtert werden, die Betriebe entlastet werden und auch Leiharbeitnehmer/innen der Zugang eröffnet werden. Außerdem soll über die Erstattung von Sozialversicherungsbeirägen für die Arbeitgeber Anreize zur Weiterbildung der Beschäftigten während der Kurzarbeit geschaffen werden.