
Verlängerung Bezugsfrist Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett hat einer Verlängerung der Bezugsfrist für das
Kurzarbeitergeld auf 18 Monate zugestimmt. Die neue Verordnung soll ab
1. Januar 2009 befristet für ein Jahr gelten.
Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
Damit wird bereits eine Maßnahme aus dem vom Kabinett am 6. November 2008 beschlossenen Maßnahmepaket der Bundesregierung "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" in geltendes Recht umgesetzt.
Grundsätzliches
Die Bezugsdauer ist gesetzlich auf 6 Monate begrenzt.
Danach läuft eine Sperrfrist von 3 Monaten. Die Regelbezugsdauer kann
bei gesamtwirtschaftlichen Problemen ("außergewöhnliche Umstände")
durch Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Dies ist mit der neuen Verordnung geschehen.
Umsetzung
Die Verlängerung der gesetzlichen Bezugsfrist auf 18 Monate wird durch Verordnung umgesetzt. Die Verordnung wurde am 12. November 2008 vom Bundeskabinett beschlossen. Die neue Verordnung soll ab 1. Januar 2009 befristet für ein Jahr gelten und betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie