Claudia Uhr Rechtsanwalt Nürnberg
25.11.2008

Keine GEZ Gebühren für Internet Computer

In zwei aktuellen Urteilen von Verwaltungsgerichten kommen die Richter zu dem Schluss, dass von Unternehmen bzw. Vereinen für Internet-PCs keine zusätzlichen Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen.

Gleich zwei Verwaltungsgerichte haben jetzt gegen die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für die Nutzung von Internet-PCs entschieden. Seit Anfang des letzten Jahres gibt es im Rundfunkgebührenstaatsvertrag die umstrittene Klausel, nach der für "neuartige Rundfunkgeräte", zu denen neben Internet-PCs auch UMTS-Handys und Smartphones gehören, eine monatliche Gebühr in Höhe von 5,52 Euro zu zahlen ist.

Die GEZ verlangt von von Unternehmen und Vereinen, die bislang keine Rundfunkgeräte angemeldet haben, Gebühren, sofern diese Internet-fähige PCs in ihren Büros oder Geschäftsstellen nutzen. Das VG Braunschweig hat jedoch entschieden (Az.: 4 A 109/07), dass ein Musikverein nicht zur Zahlung der Gebühren verpflichtet sei. Nach der Begründung der Richter kann aus der Verwendung bzw. dem Besitz "neuartiger Rundfunkempfangsgeräte" nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, dass diese Geräte auch für den Rundfunkempfang bereit gehalten werden. Zur Begründung verwies das Gericht dazu auf die ARD/ZDF-Online-Studie, nach der im letzten Jahr gerade einmal 3,4 Prozent der Internetnutzer täglich über das Internet Angebote wie Netzradio wahrnehmen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied über eine Klage eines gewerblichen PC-Nutzers, der den Computer zu Hause für seine Arbeit nutzt. Auch hier gaben die Richter der Klage statt und begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass ein Internet-PC üblicherweise nicht für den Empfang von Radio oder Fernsehbeiträgen bereitgehalten wird (VG Wiesbaden, Az.: 5 E 243/08.WI).