Claudia Uhr Rechtsanwalt Nürnberg

In Arzthaftungsfragen muss vorprozessual immer vorab geklärt werden, ob bei einem Patienten, der gegen die ihn behandelnden Ärzte vorgehen möchte, tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt oder ob es sich lediglich bei seinen momentanen Beschwerden um eine Verschlimmerung seiner Krankheit handelt. Um dies abzuklären, kann man die Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern anrufen. Die Dauer wird mit durchschnittlich einem Jahr angesetzt. Ein Schlichtungsverfahren kann oft sinnvoller sein als ein langwieriger Prozess, insbesondere auch deshalb, weil die Zahl der von der Gutachterkommission der Ärztekammern als begründet eingestuften Anträge seit Jahren kontinuierlich steigt. Der Vorteil des Schlichtungsverfahrens liegt vor allem in seiner Kostenfreiheit. Zu beachten ist aber, dass dieses nur durchgeführt werden kann, wenn der Arzt sich auf dieses Verfahren einlässt. Zudem wird das Krankenhaus und das Pflegepersonal regelmäßig nicht mit einbezogen, so dass die Verjährung gegen Ansprüche, die sich gegen diese richten könnten, nicht gehemmt ist.