Claudia Uhr Rechtsanwalt Nürnberg

Behandlungsunterlagen sind die Grundlage jedes Arzthaftungsprozesses und müssen im Vorfeld von den behandelnden Ärzten eingefordert werden. Der Arzt ist verpflichtet, die Einsichtnahme und Anfertigung von Kopien - zumindest in den eigenen Räumen und gegen Kostenerstattung - zu ermöglichen.