Claudia Uhr Rechtsanwalt Nürnberg
05.12.2019

Mindestvergütung für Auszubildende 2020

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zustimmt. Sie soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit im Vergleich mit einem Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Um dies zu erreichen, erhalten Auszubildende künftig eine Mindestvergütung.

Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen.

Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18% im zweiten Jahr, um 35% im dritten und um 40% im vierten Ausbildungsjahr.

 Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-berufliche-bildung-663262