Informationen
Die Gebühren für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können in einer ausdrücklichen Honorarvereinbarung festgelegt werden.
Die außergerichtliche Erstberatung kostet, wenn keine zusätzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, je nach Aufwand zwischen 50,00 € und 190,00 € (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer).
Die Höhe der Gebühren nach dem RVG richten sich nach dem Gegenstandswert des Beratungs- bzw. Streitgegenstandes.
Ausführliche Informationen über die Rechtsanwaltsgebühren finden Sie unter http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/
Im Bereich der Unternehmensberatung unterbreite ich Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot, das in der Regel auf Tagessätzen basiert.